Hinweis der Gemeinde: Winterdienst ist auch Pflicht der Grundstückseigentümer

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde darauf hin, dass der Winterdienst nicht allein Aufgabe der Kommune ist, sondern dass Grundstückseigentümer eine Räum- und Streupflicht für öffentliche Wege haben und die Rinnsteine im Bereich der Fahrbahn sauber zu halten sind.

Die Gemeinde Margetshöchheim möchte die Bürger und Bürgerinnen aus aktuellem Anlass auf die Räum- und Streupflicht der Gehwege sowie die Reinhaltung der Rinnensteine im Bereich der Fahrbahn hinweisen. Eigentum verpflichtet: Die Straßen und Gehwege sauber und begehbar zu halten, ist nicht nur Aufgabe der Kommune, sondern auch der anliegenden Grundstückseigentümer.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie im unten abgebildeten Pdf der Gemeinde, nachzulesen unter https://www.margetshoechheim.de/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Weitere/Infozettel_Kehr-Raeumpflicht.pdf

Die ausführliche Straßenreinhalteverordnung der Gemeinde können Sie nachlesen unter https://www.margetshoechheim.de/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Ortsrecht/Verkehrsrecht/anl_7_vo_reinhaltung_und_reinigung_oeff_strassen_und_sicherung_gehbahnen_winter.pdf

 

Wenn Eis und Schnee in Margetshöchheim Einzug halten, müssen auch die Grundstückseigentümer dazu beitragen, die Wege begehbar zu halten. (Foto: Role Kalkbrenner)

 

 

Grafik: Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim