Frust über neue Gesetze: die Gemeinde beklagt zu wenig Handlungsspielraum bei der Verkehrsberuhigung

Auch wenn sie in den Medien teils so dargestellt werden - der große Wurf sind die jüngsten Änderungen im Verkehrsrecht nicht. In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde klar, dass die Gemeinde kaum Handlungsspielraum für eine bessere Verkehrsberuhigung hat. Etliche Anwohner hatten Anträge gestellt, doch vieles kann nicht umgesetzt werden.

Am 11. Oktober trat die jüngste Novelle des Straßenverkehrsrechts in Kraft und erlangte in den Medien viel Aufmerksamkeit; Kommunen hätten nun deutlich mehr Spielraum für Tempo-30-Zonen und andere Verkehrsmaßnahmen, hieß es. Das ist leider größtenteils Humbug - Erleichterungen für die Kommunen gibt es kaum, eine eigenverantwortliche Verkehrsberuhigung scheitert weiterhin an den gesetzlichen Vorgaben. In der letzten Bauausschuss-Sitzung befasste sich die Gemeinde in mehreren Punkten mit dem Margetshöchheimer Verkehr, etliche Anwohner hatten Anträge gestellt. Viele im Gremium zeigten sich gefrustet über die begrenzten Möglichkeiten.

Zwar wurden die Vorgaben durch Neuregelungen im Verkehrsrecht teilweise gelockert, doch die von der Bundesregierung angekündigte "Reform des Straßenverkehrsgesetzes" ist ausgeblieben - statt eines großen Wurfs gibt es jetzt lediglich ein paar Erleichterungen unter bestimmten Voraussetzungen. So dürfen Kommunen weiterhin nicht frei entscheiden, ob die Geschwindigkeit im Ort generell begrenzt wird. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums teilte zu der Gesetzesnovelle mit, dass Länder und Kommunen künftig flexibler auf besondere Anforderungen vor Ort reagieren könnten. "Ein flächendeckendes Tempo 30 wird es nicht geben", betonte sie jedoch. An Hauptstraßen darf Tempo 30 nach dem neuen Gesetz weiterhin nur an „besonderen Gefahrenstellen“ angeordnet werden; darüber hinaus wurde der sogenannte Lückenschluss zwischen mehreren 30-Zonen von 300 Metern auf 500 Meter verlängert. Zudem kann im Umfeld von Zebrastreifen, Spielplätzen, Schulen, vielgenutzten Schulwegen und Pflegeeinrichtungen Tempo 30 nun leichter angeordnet werden. "Diese Novelle ist leider nicht das, was sich die Gemeinden immer gewünscht haben", äußerte sich Verwaltungsleiter Marcel Holstein enttäuscht in der Sitzung. Die anhaltende Fokussierung auf den fließenden Verkehr sei ein "weiterer Beweis, dass Deutschland ein Autoland ist".

Nun bleibt es also dabei, dass in Ortschaften generell Tempo 50 gilt und die Gemeinden nur in Einzelfällen davon abweichen dürfen. Das Thema stand in der Sitzung auf der Agenda, denn die Gemeinde will in Margetshöchheims Hauptverkehrsstraße (Würzburger und Erlabrunner Straße) die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h aufrechterhalten. Dieser Wunsch kollidiert allerdings damit, dass die Straße eine Vorfahrtstraße ist und die Gemeinde dazu verpflichtet, den fließenden Verkehr von PKW und Bussen zu gewährleisten. Auf der Hauptverkehrsachse soll die Beschilderung nun erstmal bleiben, wie sie ist.

In der Rosenstraße soll es dagegen eine neue Markierung mit Tempo-30-Zone geben. Anwohner hatten sich beklagt, dass dort streckenweise sehr schnell gefahren werde und dies eine Gefahr für Schulkinder darstelle. Laut einem Beschluss des Bauausschusses wird es dort bald ein Piktogramm und eine Quermarkierung geben, zudem soll ein Geschwindigkeitsmessgerät installiert werden, um die Faktenlage zu prüfen. Das Gerät soll auch während der Umleitung in der Rosenstraße verbleiben, wenn im Frühjahr 2025 die vom Staatlichen Bauamt beschlossene Sanierung der ersten Brücke über die Staatsstraße zwischen Ärztehaus und Sportzentrum beginnt. Während der Baumaßnahmen an der Brücke muss der gesamte innerörtliche Verkehr über die Rosenstraße umgeleitet werden. Um "Chaos" zu vermeiden und den fließenden Verkehr sowie Begegnungsverkehr zu ermöglichen, werden für die Dauer der Bauarbeiten einige Parkplätze in der Rosenstraße wegfallen müssen, berichtete der Bürgermeister.

Für die Mainstraße im Bereich des Sandflurwegs hatten sich Anwohner die Anordnung einer Spielstraße gewünscht. Diesen Wunsch wollte das Gremium jedoch nicht erfüllen, weil dann verkehrsrechtlich keinerlei parkende Fahrzeuge dort mehr erlaubt wären, was den Anwohnerverkehr stark behindern würde. Der Bauausschuss beriet stattdessen über die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs; demnach wäre Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Da der Bereich fast nur von Anwohnern und Patienten einer Arztpraxis frequentiert wird, entschied sich das Gremium nach einiger Diskussion dagegen; stattdessen soll ein Schild "Spielende Kinder" wie in der Nordstraße aufgestellt werden.

Die ganze Novelle der Straßenverkehrsordnung kann auf der Homepage der Bundesregierung nachgelesen werden unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/stvo-novelle-2023-2229430

 

Im Bereich des Sandflurwegs wird künftig ein Piktogramm "Spielende Kinder" wie in der Nordstraße angebracht. (Foto: Tina Göpfert)