In Bayern gilt ab dem 1. April das sogenannte Gender-Verbot. Dann dürfen keine Sonderzeichen für die geschlechtergerechte Sprache mehr verwendet werden. Der neue Erlass ist bindend für alle staatlichen Einrichtungen wie Behörden, Schulen und Unis. Auch Margetshöchheims Verwaltung ist betroffen, die Sprache im Blog wird sich ändern.
Die bayerische Staatsregierung hat zum 1. April das sogenannte Gender-Verbot beschlossen. Der umstrittene Erlass besagt, dass in staatlichen Einrichtungen wie Behörden, Schulen und Hochschulen ab April 2024 keine Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung mehr verwendet werden dürfen, also beispielsweise Gender-Sternchen *, Gender-Gap _ oder das im Margetshöchheim Blog verwendete Binnen-I. Da der Margetshöchheim Blog eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Margetshöchheim ist, muss sich die Redaktion an die neuen Vorgaben halten.
Die Staatsregierung beruft sich in ihrer Entscheidung auf die Empfehlungen des Rats der Deutschen Rechtschreibung, wonach Wortbinnenzeichen die Verständlichkeit von Texten beinträchtigen können. Die Blog-Redaktion ist dieser Auffassung bereits vor den Diskussionen um ein Gender-Verbot weitgehend gefolgt und hat deshalb auf Sternchen, Doppelpunkte und andere Zeichen zum Gendern verzichtet. Die Entscheidung beruhte auch auf statistischen Gründen: Nach wissenschaftlichen Berechnungen sind in der deutschen Bevölkerung bis zu 1,7 % der Menschen von einer intersexuellen Geschlechtsidentität betroffen. Demgegenüber stehen mehr als 6 Millionen Erwachsene, die nicht richtig lesen und schreiben können. Die Zahl derjenigen, die Probleme beim Verstehen kürzerer zusammenhängender Texte haben, wird sogar auf über 7 Millionen geschätzt. Damit gehören unter der erwerbsfähigen Bevölkerung in Deutschland über 12 % zu den sogannten funktionalen Analphabeten, denen das Lesen eines Textes durch Wortbinnenzeichen erschwert wird. (Die ausführliche Begründung finden Sie in einem älteren Blog-Artikel unter https://www.margetshoechheim-blog.de/leben-freizeit/dorfleben-soziales/730-in-eigener-sache-warum-es-im-margetsh%C3%B6chheim-blog-keine-gender-sternchen-geben-wird?highlight=WyJnZW5kZXIiXQ==).
Als Kompromiss für geschlechtergerechte Sprache nutzte die Redaktion bisher das Binnen-I, z.B. bei "BürgerInnen", "TeilnehmerInnen", usw. Dies ist mit der neuen Verordnung nun ebenfalls bayernweit untersagt. Die Redaktion wird in Überschriften aus Gründen der Kürze deshalb künftig nur noch die männliche Form verwenden und in Texten beide Geschlechtsumschreibungen ausschreiben ("Bürgerinnen und Bürger") oder eine geschlechtsneutrale Formulierung wählen ("Teilnehmende").
Durch das umstrittene Gender-Verbot will die bayerische Staatsregierung "ideologiegetriebene" Sprache im dienstlichen Schriftverkehr verhindern und verbietet daher die Verwendung von Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung. Nachdem Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schon im Dezember ein Gender-Verbot angekündigt hatte, beschloss das Kabinett nun offiziell die Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung des Freistaats Bayern (AGO). Damit sind ab dem 1. April 2024 beispielsweise Gendersternchen ("Bürger*innen"), Binnenmajuskel ("LehrerInnen"), Doppelpunkt ("Arbeiter:innen") und Gendergap ("Verkäufer_innen") unzulässig. Das Verbot gilt für die Verwaltung, Schulen und Hochschulen – unter anderem für offizielle Schreiben, Internetseiten von Behörden und Schulen, Elternbriefe, Schulbücher, Internetseiten, Jahresberichte etc.
Das bayerische Verbot der Gendersprache hat Innenminister Joachim Herrmann kürzlich in der folgenden Pressemitteilung verkündet:
Innenminister Joachim Herrmann: Bayern beschließt Verbot der Gendersprache - Allgemeine Geschäftsordnung für Behörden des Freistaats geändert - Klarstellung zu amtlichen Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung
+++ In Behörden in Bayern ist die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung unzulässig. Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. +++
Herrmann: „Die AGO verpflichtet die staatlichen Behörden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden.“ Diese Regelung wurde nun nochmals durch eine Anpassung der AGO klarstellend ergänzt: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig“, so Herrmann. Das gelte unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember des vergangenen Jahres nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können. Herrmann: „Daran orientieren wir uns. Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollen so formuliert werden, dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen, etwa durch Paarformeln oder geschlechtsneutrale Formulierungen. Dabei ist jedoch jede sprachliche Künstlichkeit oder spracherzieherische Tendenz zu vermeiden."