Dass eine Beerdigung zu einer kostspieligen Angelegenheit werden kann, ist nichts Neues. Jetzt wird es auch in Margetshöchheim noch ein bißchen teurer. Die Friedhofsgebührensatzung musste neu verabschiedet werden. Besonders die Preise für den Grabaushub steigen erheblich.
Dass eine Beerdigung zu einer kostspieligen Angelegenheit werden kann, ist nichts Neues. Jetzt wird es auch in Margetshöchheim noch ein bißchen teurer. Nachdem die alte Satzung für die Friedhofsgebühren aus dem Jahr 2012/2013 datierte, war eine Anpassung der Gebühren unumgänglich. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung verabschiedet. Im Vergleich zu vorher steigen die Preise besonders für den Grabaushub erheblich: kostete etwa ein normaler Aushub vormals 240 Euro, sind es nun 465 Euro. Beim Aushub für eine Urne werden jetzt 155 Euro fällig statt bisher 75 Euro. "Wir als Gemeinde haben da leider keine Handhabe", sagte Bürgermeister Waldemar Brohm (CSU) in der Sitzung zu den erheblichen Preisunterschieden. Denn diese Gebühren werden vom Bestattungsinstitut im sogenannten Leistungsvertrag festgelegt.
Die Gemeinde muss Bestattungsleistungen öffentlich ausschreiben
Jede Gemeinde ist für ordnungsgemäße Beerdigungen verantwortlich, sprich sie muss die Grabstätten bereithalten und sicherstellen, dass zeitlich konform innerhalb von 96 Stunden bestattet werden kann. Heutzutage haben die Gemeinden aber keinen eigenen Totengräber mehr dafür, sondern sie müssen Bestattungsleistungen wie das Öffnen und Schließen der Grabstätte in einer öffentlichen Ausschreibung an entsprechende Unternehmen vergeben.
Margetshöchheim hat bei der kürzlichen Ausschreibung zwei Angebote von regionalen Bestattungsinstituten erhalten und mit der neuen Satzung den günstigsten Anbieter, das Bestattungsinstitut Flammersberger aus Würzburg, für eine Laufzeit von zwei Jahren beauftragt. Auf Nachfrage teilte das Bestattungsinstitut Flammersberger mit, die Preissteigerungen würden durch mehrere Faktoren verursacht: etwa, weil es immer schwieriger werde, Personal für den anstrengenden, bei Wind und Wetter stattfindenden Grabaushub zu finden. Und dass man die Leute anständig bezahlen wolle.
Dass Margetshöchheim überhaupt Angebote für die Ausschreibung der Bestattungsleistungen erhalten hat, ist nicht selbstverständlich, wie ein Blick in umliegende Ortschaften zeigt. Manche Gemeinden haben gar keine Angebote erhalten; dort ist jeder Bürger genötigt, sich selbst ein Institut für alle Leistungen rund um die Beisetzung zu suchen. In Margetshöchheim ist zumindest das Öffnen und Schließen des Grabes vom beauftragten Institut aus der Satzung vorzunehmen. Dennoch habe man das Grabrecht und könne für die weiteren Leistungen ein zweites Bestattungsinstitut wählen, merkte Gemeinderat Norbert Götz (CSU) an. Dann sei die Umsetzung aber oft schwierig und es gebe Reibungsverluste, berichtete Brohm vom Hörensagen aus der Verwaltung.
Für die Gemeinde bleibt der Friedhof ein defizitäres Geschäft. Eigentlich soll das Bestattungswesen laut kommunalem Abgabegesetz kostendeckend sein, ebenso wie Wasser oder Abwasser. Allerdings funktioniert das nur in der Theorie, bei Beerdigungen legen alle Gemeinden drauf. "Ein Betriebsdefizit beim Bestattungswesen kann nur über die Grabgebühren oder Bestattungskosten refinanziert werden. Dies würde dazu führen, dass die Grabnutzungsgebühren dramatisch erhöht werden müssten. Bei den Bestattungskosten müssten wir auf die – momentan schon stark gestiegenen Kosten – ebenfalls einen beträchtlichen Aufschlag draufsetzen. Das ist keinesfalls gewollt", erklärt Brohm. Im Jahr 2020 betrugen die gemeindlichen Einnahmen aus den Grab- und Bestattungsgebühren 25.300 Euro; doch allein schon der Unterhalt für Gebäude und Grundstücke schlug mit 27.000 Euro zu Buche. Insgesamt beläuft sich das Defizit für die Gemeinde für die Friedhöfe im vergangenen Jahr auf 93.000 Euro.