Jede Baumaßnahme verursacht eine Veränderung der natürlichen Gegebenheiten, deshalb müssen Eingriffe in der Regel kompensiert werden - mit sogenannten Ausgleichsflächen. Die acht ILE-Gemeinden haben kürzlich ein interkommunales Ökokonto beschlossen, um ökologische Ausgleichsflächen zu vernetzen oder sich bei Bedarf gegenseitig auszuhelfen.
Die Idee ist einfach: jede der acht ILE-Gemeinden Margetshöchheim, Zell, Erlabrunn, Leinach, Thüngersheim, Zellingen, Retzstadt und Himmelstadt legt ein eigenes Ökokonto an, in dem alle potentiellen Ausgleichsflächen im eigenen Gemeindegebiet gelistet sind. Diese acht Ökokonten werden dann in einer gemeinsamen Datenbank erfasst - dem interkommunalen Ökokonto, quasi der gemeinsame Pool. Gemeinsam auf Ausgleichsflächen zurückgreifen zu können, soll Vorteile bringen: flächenstarke Gemeinden wie Leinach können räumlich beengteren Nachbarorten aushelfen und Biotope können über Gemeindegrenzen hinweg miteinander vernetzt werden. Auch könnten größere Vorhaben realisiert werden, wenn kleine Gemeinden ihre erforderlichen Ausgleichsflächen "auslagern" können.
Laut dem bayerischen Landesamt für Umwelt dient das Instrument Ökokonto auch dazu, Flächen oder Maßnahmen wie ökologische Aufwertungen vorzeitig zu sichern und so eine flexiblere Planung und höhere Wirksamkeit zu ermöglichen. Bereits in der Oktober-Sitzung hatte der Margetshöchheimer Gemeinderat über das gemeinsame Ökokonto beraten, in der jüngsten Sitzung berichtete ILE-Managerin Anna Klüpfel über das Projekt. Bürgermeister Waldemar Brohm (CSU) erläuterte die Vorgehensweise: zunächst muss jede Gemeinde ein eigenes Ökokonto erstellen; das kostet rund 10.000 Euro und dauert etwa ein Jahr. Jede Gemeinde muss ihr Ökokonto anschließend selbst verwalten. Im Ökokonto werden Flächen anhand eines Punktesystems bewertet. Die einzelnen Ökokonten der acht Gemeinden werden dann im interkommunalen Ökokonto zusammengefasst. Allerdings gibt es keine gemeinsame Verfügungsgewalt: jede Gemeinde entscheidet selbst, ob und welcher Kommune sie gemeindeeigene Flächen als Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen würde. Die Entscheidung wird für jeden Einzelfall vom jeweiligen Gemeinderat getroffen. Stellt eine Gemeinde Ausgleichsflächen für eine andere Kommune zur Verfügung, bleibt sie außerdem Eigentümerin der Flächen. Nur die Bewirtschaftung geht an die andere Kommune über. Von der Regierung von Unterfranken gebe es bereits die Zusage, das interkommunale Projekt mit circa 85% zu fördern, so Brohm. Mittlerweile haben sich alle acht ILE-Gemeinden zum interkommunalen Ökokonto zusammengeschlossen; nachdem sich Zell und Leinach zunächst zurückhaltend gezeigt hatten, haben beide dem Projekt inzwischen zugestimmt.
Skeptisch zeigte sich in Margetshöchheim die Fraktion der Margetshöchheimer Mitte (MM). Bei den Beratungen in der Oktober-Sitzung sagte der MM-Fraktionsvorsitzende Gerhard von Hinten, die MM sehe hier der Sinn von ökologischen Ausgleichsflächen auf Gemeindegebiet konterkariert. Ziel solle nicht sein, naturschutzrechtliche Belange in Nachbarkommunen "auszulagern". Die MM stimmte dem interkommunalen Ökokonto nicht zu.
Brohm entgegnete, es liege an Margetshöchheim, Ausgleichsflächen zuerst in der eigenen Gemeinde zu suchen und die Untere Naturschutzbehörde werde da "sehr genau hingucken". Er hält es für unwahrscheinlich, dass das Ökokonto dazu genutzt wird, innerhalb der ILE Ausgleichsflächen an die Nachbargemeinden zur Verfügung stellen. Er sieht die Vorteile im fiskalischen Aspekt, da hier Fördermittel über die ILE Main-Wein-Garten generiert werden können, sowie die Vernetzung von Biotopflächen über mehrere Kommunen hinweg.
Wie die neue ILE-Managerin Anna Klüpfel in der letzten Gemeinderatssitzung im Januar mitteilte, wurde das interkommunale Ökokonto inzwischen ausgeschrieben. Aus den Bewerbern wird in einer ILE-Sitzung dann ein Büro ausgewählt, das Projekt umzusetzen. Das ursprünglich angedachte Blühflächenkonzept, für das jede Gemeinde fünf Flächen zur Bepflanzung kartieren sollte, wird auf Eis gelegt, weil es Überschneidungen mit dem interkommunalen Ökokonto gibt. Bürgermeister Brohm erläutert den Sachverhalt auf Nachfrage: Gemeinden können Flächen, die sie im Rahmen ihres Ökokontos kartiert haben, dann auch als Blühflächen anlegen und damit ökologisch aufwerten. Die ökologische Aufwertung von Flächen gehört zu den naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.
Informationen zum interkommunalen Ökokonto finden Sie auf der Homepage des bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/ausgleichsflaechen_oekokonto/index.htm
sowie auf der Homepage der ILE Main-Wein-Garten: https://www.ile-main-wein-garten.de/aktuelles/nachrichten/musternachricht-mit-bildergalerie-zum-kopieren-oder-nachlesen-3