Bund Naturschutz: der Margetshöchheimer Steinbruch soll zum Schutzgebiet werden

Der ehemalige Steinbruch im Nordwesten Margetshöchheims ist ein wertvoller und seltener Lebensraum für viele Arten. Bisher ist das Gebiet als Biotop kartiert; der Bund Naturschutz feiert heuer 40-jähriges Jubiläum und möchte den Steinbruch nun zu einem Landschaftsschutzgebiet erklären lassen. Die Anträge wurden bereits gestellt.

Für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet der aufgelassene Steinbruch einen wertvollen, weil seltenen Lebensraum. Dort gibt es unter Anderem Felsvegetation, was außerhalb der Alpen nur selten vorkommt, sowie Magerrasen - ein Biotoptyp, der deutschlandweit stark zurückgeht. Im Gutachten der Biotopkartierung von 1997 wurden außerdem gefährdete Arten nachgewiesen. Seit 25 Jahren ist der Steinbruch als Biotop kartiert, nun will der Bund Naturschutz (BN) anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der Ortsgruppe Margetshöchheim, dass der Schutzstatus des Biotops noch erhöht wird, indem es zum "Geschützten Landschaftsbestandteil" (umgangssprachlich 'Landschaftsschutzgebiet') erklärt werden soll. Zahlreiche wärmeliebende Insekten, seltene Pflanzen wie Orchideen und Waldhyazinthen, aber auch Wildtiere fänden im Steinbruch sowie den angrenzenden Gebieten aus ehemaligen Streuobstwiesen und Waldland einen Naturraum, den es für den Erhalt der Artenvielfalt zu schützen gelte, argumentiert die Vorsitzende der Margetshöchheimer BN-Ortsgruppe, Brigitte Muth-von-Hinten. Sie hat die Unterschutzstellung des Steinbruchs sowie der östlichen Hänge des Steinbruchs bereits bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) beantragt und Landrat Thomas Eberth sowie Bürgermeister Waldemar Brohm und die Gemeinderatsfraktionen um Unterstützung des Anliegens gebeten.

Im Gemeinderat stieß das Ansinnen auf geteiltes Echo, berichtet Muth-von-Hinten. Zum einen, weil die Abgrenzung des Gebiets für eine Unterschutzstellung nicht ganz klar ist. In der Biotop-Kartierung von 1997, auf die sich der BN bei seinem Antrag bezieht, wären auch die östlichen Hänge enthalten. Allerdings gehören die laut Bürgermeister Brohm fraglichen 2-3 Flächen um den eigentlichen Steinbruch nicht der Gemeinde, sondern sind in privater Hand. Eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet würde auf den Privatflächen strenge Auflagen wie zum Beispiel ein grundsätzliches Bebauungsverbot nach sich ziehen, so Brohm. Angesichts der hohen Auflagen und Besorgnis darüber, ob beispielsweise das Spazierengehen eingeschränkt werden könnte, reagierten einige GemeinderätInnen zurückhaltend auf den Antrag. Der Gemeinderat wird nun erstmal die Stellungnahme der UNB abwarten, die als Fachbehörde für das Gutachten zuständig ist.

Hintergrund für die Beantragung als Naturschutzgebiet des Steinbruchs ist, dass das Gebiet seit einiger Zeit an die Wanderwege des Zweiuferland-Tourismus angeschlossen wurde. Bisher führt nur ein schmaler Naturpfad hindurch, doch der Bund Naturschutz befürchtet, dass Sicherheitsansprüche künftig zu einem Ausbau des Wanderwegs und damit verbunden zu schweren Eingriffen in das wertvolle und empfindliche Biotop führen könnten. Der höhere Schutzstatus und der offizielle Charakter als ausgewiesener "Geschützter Landschaftsbestandteil" würde das verhindern. Nun gilt es die Beurteilung der Unteren Naturschutzbehörde anzuwarten.

 

Die felsigen Klüfte und Magerrasen des Steinbruchs bieten zahlreichen seltenen Arten einen hochwertigen Lebensraum. Der BN will das Gebiet strenger schützen lassen. (Foto: Tina Göpfert)