Kunstwettbewerb für bildende Künstler: Skulpturen an der neuen Mainlände

Kunst für die neue Mainlände gesucht: im Zuge der Umgestaltung sollen auch öffentliche Kunstwerke im ersten Bauabschnitt integriert werden. Um passende Kunstwerke zu finden, hat die Gemeinde nun einen Kunstwettbewerb für bildende Künstler ausgeschrieben. Zehn Künstler wurden bereits aufgefordert, Vorschläge einzureichen. Bewerben können sich bildende Künstler, die alle erforderlichen Vorgaben erfüllen.

Näheres dazu auf der Homepage der Gemeinde Margetshöchheim:

https://www.margetshoechheim.de/images/stories/bekanntmachungen/kunstbrojekt/MGH_Kunstwettbewerb_Auslobung.pdf 

 

Der erste Bauabschnitt für die Umgestaltung der Mainlände
Kunstwerke sollen im ersten Bauabschnitt die neue Mainlände zieren. Durch einen Kunstwettbewerb will die Gemeinde passende Kunstwerke finden. (Foto: Tina Göpfert)

A.1. Anlass und Zweck desVerfahrens

Im Rahmen des Projektes „Neugestaltung der Mainpromenade in Margetshöchheim“ sollen entlang der Promenade Kunstobjekte zu dem für Margetshöchheim besonders bedeutsamen Thema GARTENDORF AM WASSER geschaffen und in die Gestaltung der Promenade integriert werden.Durch die frühzeitige Einbeziehung von Künstler*innen können geeignete Standorte rechtzeitig bestimmt und vorbereitet werden.

Der Wettbewerb soll zeitgleich mit der Genehmigungsplanung des ersten Bauabschnittes durchgeführt werden. Ebenfalls parallel läuft der Bau des neuen Mainstegs nach Veitshöchheim.Hierfür wird ein offener, einstufiger Wettbewerb mit vorab ausgewählten Teilnehmer*innen ausgelobt. Künstler*innen oder Künstler*innengruppen, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, sind aufgefordert, sich mit einem Vorschlag am Wettbewerb zu bewerben.

A. 2. Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind professionelle freischaffende Künstler*in-nen (BBK, VKU, KSK oder Vita). Mehrfachbewerbungen sowohl als einzelne Person als auch inner-halb von Gruppen sind unzulässig.Die Wettbewerbsteilnehmer*innen verpflichten sich, eine Arbeit ein-zureichen, die eigens für diesen Wettbewerb konzipiert wurde.Im Falle einer Beauftragung muss der/die Teilnehmer*in eine Haftpflichtversicherung nachweisen.Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Per-sonen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sind oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaft-lich verbundene Personen einen Vorteil oder Einfluss verschaffen können.

Termine:

10.09.2020 Veröffentlichung der Ausschreibung

09.10.2020 Kolloquium mit Gelegenheit zu Ortseinsicht und Rückfragen

10.12.2020 Letztmöglicher Termin zur Einreichung der Unterlagen

15.12.2020 Jurysitzung -Auswahl der Preisträger Bekanntgabe der Preisträger

2021/2022 vorauss. Realisierung der Kunstwerke