Für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer: Bäume und Sträucher bitte an der eigenen Grundstücksgrenze zurückschneiden

Die Verkehrssicherheit ist nicht allein Sache der Gemeinde, sondern auch der Grundstücksbesitzer. Wuchern Pflanzen und Bäume in den Verkehrsraum, können andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Deswegen sorgen Sie bitte dafür, dass überhängende Sträucher, Büsche und Bäume an Ihrer Grundstücksgrenze regelmäßig zurückgeschnitten werden.

Eigentlich ist es ganz einfach: Grundstücksgrenze ist gleich Heckengrenze. Es ist dennoch jedes Jahr aufs Neue ein leidiges Thema, dass überhängende Pflanzen von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum ragen und damit Verkehrsteilnehmer behindern oder sogar gefährden. Das ist rechtlich unzulässig und kann teuer werden. Die Verkehrssicherheit ist nicht allein Sache der Gemeinden, sondern auch der Grundstücksbesitzer; unerlässlich ist ein regelmäßiger Rückschnitt des Überhanges von Sträuchern, Büschen und Bäumen an der Grundstücksgrenze. Die Gemeinde Margetshöchheim appelliert deshalb an alle Eigentümer und Eigentümerinnen, entsprechende Rückschnitte zur Freihaltung des sogenannten Lichtraumprofils an Straßen und Gehwegen vorzunehmen:

"Alljährlich führt die Vegetation dazu, dass Zweige von Bäumen, Hecken und Sträuchern aus den Vorgartenpflanzungen in das Lichtraumprofil der Straße bzw. der Gehwege hineinragen. Um den Überhang in das Lichtraumprofil möglichst vorzubeugen ist ein frühzeitiger Rückschnitt nötig. Auch Regen und Schnee drücken die Äste und Zweige ebenfalls stark nach unten in den Verkehrsraum. Hierdurch wird die Sicht oft massiv eingeschränkt und stellt eine Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar. Insbesondere die Rettungsfahrzeuge und Müllfahrzeuge haben immer wieder erhebliche Probleme, die Straßen uneingeschränkt zu nutzen. Dadurch kann es im Notfall zu erheblichem Zeitverlust und Beschädigungen am Fahrzeug kommen." Auch die Straßenlampen, Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder werden oft durch den starken Überwuchs verdeckt und sind dadurch erst sehr spät zu erkennen, was zu brenzligen Situationen führen kann. Zu den Pflichten der Grundstückseigentümer gehört außerdem, Bäume regelmäßig auf ihre Standsicherheit zu überprüfen - dürres Geäst bzw. dürre Bäume sind ganz zu entfernen.

Bitte kommen Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nach und sorgen Sie mit einem entsprechenden Rückschnitt dafür, dass Gehwege und Straßen von allen Bürgern - ob Klein oder Groß - uneingeschränkt und sicher genutzt werden können.

Von Bewuchs freizuhalten ist das sogenannte Lichtraumprofil:

  • Für Rad- und Gehwege beträgt die lichte Höhe 2,50m.
  • Für Straßen, die den Kfz-Verkehr aufnehmen, beträgt die lichte Höhe - senkrecht gemessen - 4,50m.
  • Straßenlampen, Verkehrsschilder und Straßennamensschilder sind freizuschneiden.

Die Gemeinde Margetshöchheim bittet um Beachtung und Erfüllung der Pflichten. Sie weist darauf hin, dass die Verantwortung bei den Grundstückseigentümern liegt und diese bei Unfällen und Sachbeschädigungen haftbar gemacht werden können. Zudem kann die Gemeinde bei Nichtbeachtung, die Beseitigung auf Kosten der betroffenen Grundstückseigentümer veranlassen.

Hier wird der sowieso schon schmale Gehweg durch eine ausgreifende Hecke zusätzlich verengt. Weichen Fußgänger wie Schulkinder deshalb auf die Straße aus, können schnell gefährliche Situationen entstehen. Das muss doch wirklich nicht sein. (Foto: Tina Göpfert)